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Bielefelder Arbeitsrechtstag

© Universität Bielefeld

Bielefelder Arbeitsrechtstag

Der Bielefelder Arbeitsrechtstag ist ein Forum der Begegnung zwischen Rechtswissenschaft und Praxis. Er wird einmal jährlich vom Institut für Arbeit und sozialen Schutz der Universität Bielefeld veranstaltet. und wendet sich an alle interessierten Praktiker und Wissenschaftler.



2018

Auf dem 10. Bielefelder Arbeitsrechtstag trafen erneut Teilnehmer aus der Anwaltschaft, den Verbänden, der Justiz und Verwaltung sowie Unternehmensjuristen zusammen, um sich über arbeitsrechtliche Fragen auszutauschen. Wie gewohnt begann der Arbeitsrechtstag mit einer Übersicht über die arbeitsrechtlich relevante Rechtsprechung des EuGH im vergangenen Jahr. Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou referierte unter anderem über das Urteil zu § 41 S. 3 SGB VI, die Rechtssache Egenberger und anstehende Entscheidungen im Urlaubsrecht. Im zweiten Vortrag erläuterte Prof. Dr. Christian Fischer, Universität Jena, die Vorschriften des Entgelttransparenzgesetzes. Er zeigte dabei diverse Ungereimtheiten, handwerkliche Mängel und Anwendungsprobleme auf. Das Verhältnis zwischen dem durch das Gesetz verursachten Aufwand und den tatsächlichen Neuerungen sah Prof. Dr. Fischer kritisch. Den Abschluss bildete der Vortrag von Prof. Dr. Marcus Bieder, Universität Osnabrück. Er beleuchtete neuere Entwicklungen der Inhaltskontrolle von Formulararbeitsbedingungen. Schwerpunkte lagen unter anderem bei der Transparenzkontrolle und dem Verhältnis des AGB-Rechts zum Betriebsverfassungsrecht. Daneben ging Prof. Dr. Bieder auf Urteile zur Reichweite von Ausschlussfristen, zur Gestaltungsmöglichkeiten bei Widerrufsvorbehalten und zu salvatorische Klauseln zur Absicherung von Wettbewerbsverboten ein.



2017

2017 stand der Bielefelder Arbeitsrechtstag unter dem Motto „Arbeitsrecht – Bewährtes und Neues“. Zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH referierte Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou. Schwerpunkte lagen dabei im Diskriminierungsrecht, wo insbesondere die Urteile in den Rechtssachen Kratzer, Achbita und Bougnaoui zu den Themen Scheinbewerber und Kopftuchverbote am Arbeitsplatz für Aufsehen gesorgt haben. Auf den neuesten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung brachte Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er ging in seinem Vortrag auf ganz unterschiedliche aktuelle Urteile aus dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht ein. Dr. Besgen behandelte dabei u.a. Fragen des Rechtsmissbrauchs bei Befristungen, die Möglichkeit eines Personalgesprächs während einer Erkrankung des Arbeitnehmers und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung der Facebook-Seite des Arbeitgebers. Den Abschluss bildete der Vortrag von Professor Dr. Richard Giesen. Er stellte kurz nach ihrem dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung des AÜG die neuen Regeln zur Leiharbeit vor. Schwerpunkte setzte Prof. Dr. Giesen bei der Höchstüberlassungsdauer und beim Equal Pay-Grundsatz und sprach dabei auch Möglichkeiten der Gesetzesvermeidung durch „Karussellkonstellationen“ an.



2016

Am 3. Juni 2016 fand der 8. Bielefelder Arbeitsrechtstag statt. Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter vom IAAEU, Trier, stellte die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des EuGH des vergangenen Jahres vor. Das Themenfeld war breit gesteckt, Diskriminierung, Massenentlassung und Arbeitszeitfragen spielten ebenso eine Rolle wie der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen referierte anschließend über Aktuelle Fragen zur Anwendbarkeit des Arbeitsrechts im Sport. Neben der Frage der Befristung von Spieleverträgen, die derzeit am Fall Müller diskutiert wird, ging es vor allem um die Anwendbarkeit und die Auswirkungen des MiLoG im Amatuerfußball. Den abschließenden Vortrag hielt Dr. Gudrun Germakowski, Partnerin am Düsseldorfer Standort der Kanzlei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP. Sie zeigte Schwierigkeiten bei der Bestandsaufnahme des Personals und bei der Entgeltänderung auf und erläuterte gestalterische Möglichkeiten, um den auftretenden Risiken zu begegnen.



2015

Der Teilnehmerkreis des Bielefelder Arbeitsrechtstags 2015 umfasste wieder das gesamte Spektrum der arbeitsrechtlichen Berufe. So waren wieder zahlreiche Vertreter aus der Justiz, der Anwaltschaft, Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und auch Vertreter aus Personalabteilungen und Rechtsabteilungen von Unternehmen zusammengekommen, um über arbeitsrechtliche Fragen zu diskutieren. Zunächst beleuchtete Prof. Dr. Abbo Junker von der Ludwig-Maximilians-Universität in München die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsrecht. Dabei ging er auch auf Fragen des nationalen deutschen Arbeitsrechts und ihre Vereinbarkeit mit der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein. Dies betraf etwa das MiLoG oder auch das TzBfG. Mit dem AGB-Recht befasste sich der zweite Referent, Herr Prof. Dr. Markus Stoffels von der Universität Heidelberg. Hier ging es um die AGB-rechtliche Transparenzkontrolle im Spiegel der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Es zeigte sich, dass das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB immer größere Bedeutung für die Kontrolle von Arbeitsverträgen erlangt. In diesem Zusammenhang sparte der Referent nahezu keine typische Arbeitsvertragsklausel aus, um die Anforderungen, die das Transparenzgebot an solche Klauseln stellt, zu erläutern. Mit der aktuellen Rechtsprechung zum Sonderkündigungsschutz befasste sich Herr Prof. Dr. Reinhard Vossen, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D., der gleich einen ganzen Strauß von wichtigen Entscheidungen zum Sonderkündigungsschutz dem Publikum vorstellte. Hierbei ging es sowohl um den Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz als auch um den Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen. Hier zeigte sich, wie vielfältig die Probleme in der Praxis sind, den Anforderungen, die dieser besondere Kündigungsschutz stellt, gerecht zu werden.



2014

Der 6. Bielefelder Arbeitsrechtstag stand unter dem Motto „Flexibel oder prekär? – Leiharbeit und Befristung“. Im ersten Vortrag referierte Prof. Dr. Martin Franzen von der Ludwig-Maximilians-Universität in München über die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Neben den allgegenwärtigen Diskriminierungsverboten hatte der EuGH sich u.a. mit der Grundrechte-Charta und den Grundfreiheiten zu beschäftigen. Auch das Urlaubsrecht war mit drei Entscheidungen prominent vertreten. Anschließend erörterte Prof. Dr. Feuerborn, Universität Düsseldorf, aktuelle Fragen des Befristungsrechts. Ein Schwerpunkt lag auf der jüngeren Rechtsprechung des BAG zur Missbrauchskontrolle bei wiederholten Befristungen. Weitere Aspekte waren das Zusammenspiel von AGG und Befristungsrecht sowie Fragen der mittelbaren Stellvertretung. Den Abschluss bildete der Vortrag von Dr. Heinz-Jürgen Kalb, Vizepräsident des LAG Köln. Er sprach über neue und alte Probleme der Arbeitnehmerüberlassung. Nicht nur die Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen auf der einen Seite und Arbeitnehmerüberlassung auf der anderen Seite beschäftigt die Praxis. Auch die Folgen des CGZP-Beschlusses des BAG sind noch nicht vollständig aufgearbeitet.



2013

Thema des 5. Bielefelder Arbeitsrechtstages waren „Aktuelle Herausforderungen im Arbeitsrecht“. Im Fokus standen zuächst im Rahmen des traditionellen Überblicks über die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des EuGH aus den Jahren 2012/13, den in diesem Jahr Prof. Dr. Oliver Ricken gab, Fragen der Altersdiskriminierung. Danach ging es um einen „Dauerbrenner“ der arbeitsrechtlichen Praxis: Dr. Götz Zerbe referierte über aktuelle Problemstellungen des Kündigungsrechts. Der dritte Vortrag von Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou beschäftigte sich mit dem tiefgreifenden Wandel, den das Urlaubsrecht in den letzten Jahren erfahren hat. Dabei standen Themen wie der Übertragungszeitraum für den gesetzlichen Mindesturlaub, die Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen und der Urlaub im ruhenden Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt.



2012

Anlässlich des 4. Bielefelder Arbeitsrechtstags hatte es Prof. Dr. Abbo Junker übernommen, die arbeitsrechtlich relevante Rechtsprechung des EuGH aus den Jahren 2011/2012 ausführlich zu analysieren. Anschließend widmete sich Prof. Dr. Jacob Joussen der spannenden Frage, ob und wieweit die Weitergabe von Beschäftigtendaten an Dritte zulässig ist. Der dritte Referent, Prof. Dr. Raimund Waltermann, befasste sich mit den arbeits- und sozialrechtlichen Folgen des CGZP-Beschlusses und erörterte darüber hinaus grundsätzliche Problemstellungen, die sich aus dem aktuell geltenden Rechtsrahmen für die Leiharbeit ergeben.



2011

Beim dritten Bielefelder Arbeitsrechstag am 17.6.2011 standen Krankheit und Alter im Mittelpunkt der Diskussion. Zum Auftakt erläuterte Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Universität Bielefeld, die arbeitsrechtliche Rechtsprechung des EuGH aus den Jahren 2010/2011. Dr. Anja Schlewing, Richterin am Bundesarbeitsgericht, gewährte den Teilnehmern mit ihrem Referat über „AGB-Kontrolle im Betriebsrentenrecht“ Einblicke in die aktuelle Rechtsprechung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, verschaffte einen Überblick und Detaileinsichten in das Thema „Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement“.



2010

Unter der Überschrift „Arbeitsvertragsrecht aktuell“ stand der Bielefelder Arbeitsrechtstag 2010, der am 26.06.2010 stattfand. Einen Überblick zur „Aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht“ lieferte Prof. Dr. Oliver Ricken, Universität Bielefeld. Mit einer „Bestandsaufnahme zur Vertragsgestaltung im Lichte des neuen AGB-Rechts“ beschäftigte sich Prof. Dr. Michael Worzalla, Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Grundlagen und Folgen der sog. Emmely-Entscheidung waren Gegenstand des Vortrages von Dr. Reinhold Mittag, EurAA - Anwälte für Arbeitnehmer Rechtsanwaltsgesellschaft, zum Thema „Gibt es Bagatellen - Kündigung bei Vermögensdelikten an geringwertigen Sachen.“



2009

Der Bielefelder Arbeitsrechtstag 2009 zum Thema „Europäisches Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis“ fand am 19.06.2009 statt. Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, erörterte aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht. Prof. Dr. Rolf Wank, Ruhr-Universität Bochum, beleuchtete das Betriebsübergangsrecht zwischen EuGH und BAG. Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Universität Bielefeld, ging auf die Auswirkungen des AGG in der Praxis und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH ein.

Tagungsbericht zum Bielefelder Arbeitsrechtstag 2009, veröffentlicht in EuZA 2009, S. 584 ff..


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