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Gleichstellungsbeauftragte und ihre zentralen Stellvertreterinnen

Näheres zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.

Für die Wahl gilt die Wahlordnung der Universität Bielefeld für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen in der Fassung vom 15. Dezember 2021.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden vom Senat auf Vorschlag der weiblichen Mitglieder der Universität gewählt. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bei der ersten Wahl sechs Jahre, bei Wiederwahl vier Jahre. Die Amtszeit der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre und die der studentischen Stellvertreterin zwei Jahre.

Eine kurzer Überblick zum Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen, zu den konkreten Aufgaben, zu Voraussetzungen für eine Kandidatur, dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand, Kompensationsmöglichkeiten etc. findet sich in diesem

>> Infoblatt <<

 

Wer sich für eine Kandidatur als zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder als Stellvertreterin interessiert, kann sich bei Fragen zu den oben aufgeführten Themen darüber hinaus auch gerne an die Mitglieder der Wahlbegleitgruppe wenden :


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